
Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.
Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.
Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.
.

Dr. Horn hat sich auf die Beratung von Privatpersonen spezialisiert. Seine Expertise belegen seine Publikationen und Pressezitate - und vor allem die Zufriedenheit seiner Mandanten. Einen Beitrag von ihm zitierte etwa das Bundesverfassungsgericht in der bekannten Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer vom 7.11.2006. Andere Beiträge von ihm haben etwa das Kammergericht in Berlin am 28.9.2010 und das OLG Koblenz am 20.2.2009 in ihren Entscheidungsgründen zitiert.
Zum Erbrecht zählen nachfolgende Teilbereiche:
Dr. Horn nimmt an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen teil, um sein Wissen zu vertiefen und um über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein, bildet aber auch selber Anwälte weiter. Er verfügt über eine Bibliothek von über 100 Büchern aus dem Erbrecht, liest mehrere monatlich erscheinende Fachzeitschriften und hat zur effektiven Mandatsarbeit drei juristische Datenbanken abonniert.
Das PC-Programm WinErb Erbrechtliche Berechnungen des Verlages C. H. Beck, das die Ansprüche sämtlicher Beteiligter eines Erbfalls berechnet, hat er mit dem ehemaligen OLG-Richter Werner Gutdeutsch, München, weiterentwickelt. So kann Dr. Horn Erbfälle effizient bearbeiten.