Aktuelles

 

Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.

 

Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.

 

Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.

 

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Dr. Claus-Henrik Horn - Rechtsanwalt für Erbrecht

Alleinerbe

16_hausgeschenkDer Alleinerbe ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen. In der Sekunde des Todes gehen das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden auf den Erben über; man spricht daher von dem Vonselbsterwerb. Durch Ausschlagung kann ein potenzieller Erbe seine Erbenstellung verhindern. Das geerbte Vermögen des Erben verschmilzt mit dessen bisherigem Eigenvermögen.

Es ist gleichgültig, ob der Erbe aufgrund des Gesetzes oder aufgrund eines Testamentes bzw. Erbvertrages zum Erben berufen ist. Hat der Verstorbene Vermächtnisse, Auflagen etc. letztwillig angeordnet, so muss der Alleinerbe diese erfüllen. Damit der Alleinerbe seine Erbenstellung nachweisen kann, ist oftmals ein Erbschein erforderlich, der beim Nachlassgericht zu beantragen ist.

Ich habe Alleinerben in folgenden beispielhaften Situationen vertreten:

  • Der Verstorbene hat seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt. Die somit enterbten gesetzlichen Erben fechten das Testament an, dieses sei gefälscht und zumindest sei der Verstorbene testierunfähig gewesen.
  • Die Tante hat ihren Neffen zum Alleinerben eingesetzt und ihren Ehemann mit verschiedenen Vermächtnissen finanziell abgesichert - unter Bedingung, dass der Ehemann sich nicht wiederverheiratet. So erhält der Ehemann Kunstgegenstände und die jährlichen Zinsen des reichlichen Barvermögens.
  • Eine ältere Dame hat ihren Heilpraktiker zu ihrem Alleinerben berufen. Der Alleinerbe muss sich nun mit dem Vermieter der Verstorbenen und verschiedenen Banken auseinandersetzen. Ferner hat er sämtliche Verbindlichkeiten zu tilgen und die Erbschaftsteuererklärung abzugeben.