
Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.
Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.
Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.
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Der Alleinerbe ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen. In der Sekunde des Todes gehen das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden auf den Erben über; man spricht daher von dem Vonselbsterwerb. Durch Ausschlagung kann ein potenzieller Erbe seine Erbenstellung verhindern. Das geerbte Vermögen des Erben verschmilzt mit dessen bisherigem Eigenvermögen.
Es ist gleichgültig, ob der Erbe aufgrund des Gesetzes oder aufgrund eines Testamentes bzw. Erbvertrages zum Erben berufen ist. Hat der Verstorbene Vermächtnisse, Auflagen etc. letztwillig angeordnet, so muss der Alleinerbe diese erfüllen. Damit der Alleinerbe seine Erbenstellung nachweisen kann, ist oftmals ein Erbschein erforderlich, der beim Nachlassgericht zu beantragen ist.
Ich habe Alleinerben in folgenden beispielhaften Situationen vertreten: