
Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.
Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.
Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.
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Erbt mehr als eine Person, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese lässt sich mit einer unfreiwillig eingegangenen BGB-Gesellschaft vergleichen. Den Miterben steht nur ihr jeweiliger Anteil an der Erbengemeinschaft zu, den sie auch verkaufen, verschenken und vererben können. Sie sind hingegen nicht berechtigt, über einzelne Vermögensgegenstände aus dem Nachlass zu verfügen, also beispielsweise das Auto des Verstorbenen zu verkaufen oder das Guthaben eines Bankkontos des Verstorbenen an sich selbst zu überweisen.
Die Miterben müssen sich über sämtliche Maßnahmen der Verwaltung und über die Verteilung der Vermögensgegenstände bei der Auflösung einigen. Eine Erbengemeinschaft ist von Natur her besonders konfliktträchtig, da die einzelnen Miterben oftmals sehr unterschiedliche Sichtweisen haben und manchmal auch nur aus Prinzip agieren. Die Erben haben die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen, also nachdem sie die Verbindlichkeiten beglichen haben, die verbleibenden Vermögensgegenstände auf Basis der Erbquoten unter sich aufzuteilen.
Miterben habe ich unter anderem in folgenden Fallvarianten unterstützt: