Aktuelles

 

Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.

 

Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.

 

Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.

 

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Dr. Claus-Henrik Horn - Rechtsanwalt für Erbrecht

Internationales Erbrecht

flaggen_intDurch die besondere Mobilität vieler Personen gewinnt das Internationale Erbrecht an Bedeutung. Vermögen im Ausland sogar eines Deutschen kann einer ausländischen Rechtsordnung unterfallen. Bei einem Ausländer können das deutsche und auch ausländisches Erbrecht anzuwenden sein. Zunächst ist aufgrund des Kollisionsrechts stets festzustellen, welches materielle Erbrecht für einen Erbfall maßgebend ist. Das deutsche Internationale Erbrecht knüpft an die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen an. Einige andere Länder bestimmen das materielle Erbrecht nach dem Land des letzten Wohnsitzes.

Einige beispielhafte Fälle von mir:

  • Tochter und Stiefmutter beerben den Verstorbenen, der zuletzt mit seiner zweiten Ehefrau, der Stiefmutter, in Lateinamerika lebte. Die Stiefmutter ist unkooperativ. Die Rechte der deutschen Tochter müssen durchgesetzt werden, wobei das deutsche Recht und das lateinamerikanische Recht maßgebend ist. Ein Konto in Deutschland läßt die Tochter gerichtlich einfrieren. Es stellt sich heraus, dass die zweite Ehe anscheinend unwirksam ist.
  • Ein Konto, das zum Nachlass gehört, wird von einer Bank in Indien verwaltet. Die Bank reagiert auf die Schreiben des Erben aus Deutschland nicht, so dass ihre Ansprüche anwaltlich durchgesetzt werden müssen.
  • Der Vater hat sein wesentliches Vermögen auf eine Anstalt in Liechtenstein transferiert und seine zweite Ehefrau zur Begünstigten eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters fordern die Kinder von der Stiefmutter ihren Anteil.