
Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.
Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.
Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.
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Durch die besondere Mobilität vieler Personen gewinnt das Internationale Erbrecht an Bedeutung. Vermögen im Ausland sogar eines Deutschen kann einer ausländischen Rechtsordnung unterfallen. Bei einem Ausländer können das deutsche und auch ausländisches Erbrecht anzuwenden sein. Zunächst ist aufgrund des Kollisionsrechts stets festzustellen, welches materielle Erbrecht für einen Erbfall maßgebend ist. Das deutsche Internationale Erbrecht knüpft an die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen an. Einige andere Länder bestimmen das materielle Erbrecht nach dem Land des letzten Wohnsitzes.
Einige beispielhafte Fälle von mir: