
Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.
Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.
Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.
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Das Pflichtteilsrecht sichert Kindern, Ehegatten und ggf. Eltern des Verstorbenen eine gewisse Mindestteilhabe am Nachlass. Den Enterbten steht ein Geldzahlungsanspruch gegen den oder die Erben zu, und zwar in Höhe der hälftigen gesetzlichen Erbquote von dem Wert des Nachlasses.
Zur Durchsetzung ihres Geldzahlungsanspruches steht den Enterbten ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben zu. Dieser hat ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und dem Enterbten Schenkungen des Verstorbenen an sich und Dritte mitzuteilen. Auch am Wert dieser Schenkungen partizipiert der in Missgunst gefallene nahe Angehörige des Verstorbenen in Höhe seiner Pflichtteilsquote (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Diese durchaus typischen Konstellationen habe ich bei einigen meiner Mandate erlebt: