Aktuelles

 

Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.

 

Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.

 

Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.

 

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Dr. Claus-Henrik Horn - Rechtsanwalt für Erbrecht

Pflichtteil

17_geldmuenzenDas Pflichtteilsrecht sichert Kindern, Ehegatten und ggf. Eltern des Verstorbenen eine gewisse Mindestteilhabe am Nachlass. Den Enterbten steht ein Geldzahlungsanspruch gegen den oder die Erben zu, und zwar in Höhe der hälftigen gesetzlichen Erbquote von dem Wert des Nachlasses.

Zur Durchsetzung ihres Geldzahlungsanspruches steht den Enterbten ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben zu. Dieser hat ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und dem Enterbten Schenkungen des Verstorbenen an sich und Dritte mitzuteilen. Auch am Wert dieser Schenkungen partizipiert der in Missgunst gefallene nahe Angehörige des Verstorbenen in Höhe seiner Pflichtteilsquote (Pflichtteilsergänzungsanspruch).


Diese durchaus typischen Konstellationen habe ich bei einigen meiner Mandate erlebt:

  • Ein Sohn beerbt seine Mutter testamentarisch alleine, so dass der andere Sohn enterbt ist. Dieser fordert seinen Pflichtteil. Der erbene Bruder muss ihm ein Verzeichnis über sämtliche Vermögensgegenstände vorlegen; der andere Bruder vermutet, dass das Nachlassverzeichnis unvollständig ist. Der erbene Bruder verrechnet ein angebliches Darlehen seiner Mutter seinem enterbten Bruder gegenüber mit dessen Pflichtteilsanspruch.
  • Ein enterbtes Kind macht seinen Pflichtteilsanspruch geltend. Der Vater hat in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod großzügige Schenkungen an ein Kind und auch an gemeinützige Vereine gemacht. Auch auf Basis dieser Schenkungen kann der Enterbte einen Geldzahlungsanspruch in Höhe seiner Pflichtteilsquote von den Erben fordern.
  • Die Mutter hat ihren zweiten Ehemann zum Alleinerben eingesetzt, so dass die enterbten Töchter gegen den Stiefvater ihren Pflichtteil beanspruchen. Besonderheit dieses Falles ist, dass andere Personen von der Verstorbenen Schadensersatz in einer solchen Höhe fordern, dass dann der Nachlass überschuldet wäre. Die pflichtteilsberechtigten Töchter wollen aber sofort Geld.