Aktuelles

 

In "radio EINS" war Dr. Horn am letzten Sonntag im April zum Thema "letzte Wünsche" zu hören.

 

Mitte April ist das Fachbuch "Testamentsauslegung" von Horn/Kroiß erschienen.

 

In Hamburg hat er am 14.4.2012 über die Testamentsauslegung 44 zukünftige Fachanwälte für Erbrecht ausgebildet. 

 

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Dr. Claus-Henrik Horn - Rechtsanwalt für Erbrecht

Testamente und Erbverträge

13_testament_200Nach dem deutschen Erbrecht muss sich keiner mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden geben. Man kann seine Erbfolge selber festlegen (gestaltete oder gewillkürte Erbfolge). Es ist vor allem zu überlegen, wer Erbe werden soll. Ein Testierender kann entweder nur eine Person zu seinem Erben oder auch mehrere Personen zu unterschiedlichen Teilen einsetzen. Erbe A kann beispielsweise 1/10 und Erbe B 9/10 erhalten. Mehrere Erben werden als Miterben bezeichnet; sie bilden eine Erbengemeinschaft.

Auch Vermächtnisse, Teilungsanordungen, Auflagen, Testamentsvollstreckungen etc. können angeordnet werden. Ein Testierender kann auch bestimmen, dass eine oder mehrere Personen zunächst das Erbe erhalten und dann später an einen oder an mehrere andere Erben herauszugeben haben (Vor- und Nacherbschaft).

Der letzte Wille kann entweder in einem handschriftlichen bzw. notariellen Testament oder in einem notariellen Erbvertrag fixiert werden.