Aktuelles

 

Am 8.2.2012 hat Dr. Horn 28 Anwälte zum Thema Gestaltung von Testamenten in Düsseldorf fortgebildet.

 

Zum Pflichtteilsrecht folgt dann am 22.2.2012 in Düsseldorf eine weitere Anwaltsfortbildung.

 

Im Frühjahr 2012 erscheint der Leitfaden "Den Erbstreit anders lösen" von Trimborn v. Landenberg/Horn.

 

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Dr. Claus-Henrik Horn - Rechtsanwalt für Erbrecht

Testamentsauslegung

Vor allem handschriftliche Testamente müssen nach dem Erbfall ausgelegt werden, um die erbrechtliche Bedeutung des Wortlautes und damit des letzten Willens des Verstorbenen festzustellen. Oftmals werden etwa die Begriffe „vererben“ und „vermachen“ nicht mit der vom Gesetz vorgesehenen Bedeutung verwendet. Rechtlich besteht ein erheblicher Unterschied. Anderes Beispiel: Hat ein Verstorbener seine Vermögensgegenstände einzelnen Bedachten zugewiesen, müssen die rechtlichen Wirkungen interpretiert werden; eine gegenständliche Erbeinsetzung kennt das BGB nicht. Aber auch von Notaren entworfene Testamente können auslegungsbedürftig sein, was in der Rechtsprechung anerkannt ist.

 

Idealerweise schließen sämtliche Beteiligten in diesen Fällen einen Auslegungsvergleich; auf dieser Basis erlassen zumeist auch die Nachlassgerichte Erbscheine. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, entscheidet das Gericht über die „richtige“ Auslegung des Testamentes.

 

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Dr. Horn besteht in der Auslegung von Testamenten, worüber er auch andere Rechtsanwälte fortbildet, so zuletzt in Dortmund, Düsseldorf, Köln, Duisburg sowie demnächst in Frankfurt und Hamburg.

 

Gemeinsam mit Nachlassrichter und Direktor des Amtsgerichts Traunstein, Dr. Ludwig Kroiß, verfasst er das Fachbuch "Testamentsauslegung - Stragegien bei unklaren letztwilligen Verfügungen", das in 2012 im Verlag C.H.Beck erscheint.