
In "radio EINS" war Dr. Horn am letzten Sonntag im April zum Thema "letzte Wünsche" zu hören.
Mitte April ist das Fachbuch "Testamentsauslegung" von Horn/Kroiß erschienen.
In Hamburg hat er am 14.4.2012 über die Testamentsauslegung 44 zukünftige Fachanwälte für Erbrecht ausgebildet.
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Die rechtliche Vorsorge beinhaltet die Vorsorgevollmacht für das Vermögen und persönliche Belange sowie die Patientenverfügung. Besondere Vorkehrungen müssen für Unternehmer getroffen werden.
1. Baustein
Die Vorsorgevollmacht für das Vermögen sollte über den Tod hinaus wirksam sein und beinhaltet beispielsweise folgende Angelegenheiten:
2. Baustein
Die Vollmacht für persönliche Belange, also für den Körper, bevollmächtigt u.a. zu folgenden Entscheidungen
3. Baustein
Mit einer Patientenverfügung kann jeder in guten Zeiten festlegen, wie er medizinisch (nicht) behandelt werden möchte, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Patientenverfügung ist somit faktisch eine Handlungsanweisung an den Arzt. Ein Bevollmächtigter bzw. ein Betreuer hat den Wünschen aus der Patientenverfügung Geltung zu verschaffen. Im ersten Teil wird bestimmt, in welchen Situationen der in der Patientenverfügung geäußerte Wille maßgebend sein soll, also die Anwendungsgebiete. Denkbar sind folgende Situationen
In dem zweiten Teil ist anzuordnen, was bei Eintritt der zuvor definierten Situationen von den Ärzten zu tun bzw. zu unterlassen ist, wie beispielsweise,