Zweitmeinung!

Mandanten und Rechtsanwälte beauftragen mich oft nur zur Überprüfung einer laufenden Nachlasssache.

Ich studiere dann die Testamente und arbeite die bisherige Korrespondenz mit der Gegenseite bzw. die Gerichtsakte durch. Auf dieser tatsächlichen Basis überprüfe ich anschließend die Rechtslage. Zumeist erläutere ich meine Ergebnisse dann in einer Besprechung meinen Mandanten und gebe Hinweise zu der weiteren zweckmäßigen Vorgehensweise. Anschließend fasse ich die Ergebnisse schriftlich zusammen. Werde ich stattdessen von anderen Anwälten beauftragt, teile ich nach meiner Prüfung meine Ergebnisse schriftlich mit; anschließend kann eine Besprechung stattfinden. Dabei arbeite ich völlig vertraulich: Weder der weiter beauftragte Anwalt noch der Mandant erfährt etwas hiervon. Letztlich kann darüber gesprochen werden, ob ich auch die weitere Vertretung übernehme.

Bei der Prüfung von sehr speziellen Konflikten kann ich auf meine Bibliothek zurückgreifen, die aus über 150 Fachbüchern besteht. Darüber hinaus verfüge ich über die Rechtsprechung des Reichsgerichts, dessen Grundsatzurteile noch heute Auswirkungen haben können.

Veröffentlichungen und Dozententätigkeit im Erbrecht

Manchmal ist auch zu erforschen, was der Gesetzgeber bezwecken wollte. Dazu liegen mir alte Protokolle zur Entstehungsgeschichte aus der Zeit vor 1900 vor. Diese Texte habe ich systematisiert und in dem Materialienkommentar Erbrecht, Nomos Verlag, veröffentlicht.

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